Giffey: Größere Anstrengung zur Gleichstellung von Frauen in obersten Bundesbehörden nötig

Es besteht weiter großer Nachholbedarf bei der Gleichstellung von Frauen in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden. Zu diesem Schluss kommt der Gleichstellungsindex 2018, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Anteile von Frauen und Männern an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. 

2018 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen knapp über ein Drittel (34 Prozent). 22 der 24 obersten Bundesbehörden beschäftigen weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen. Eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr konnte nicht erzielt werden.

Hinweis zur Statistik: Die Auswertung für das Jahr 2018 enthält einen Sondereffekt bei der Berechnung des Frauenanteils im Auswärtigen Amt. Dieser ergibt sich, weil beim Auswärtigen Amt erstmalig nicht nur die inländischen, sondern auch die Beschäftigten in den Auslandsvertretungen in die Erhebung mit einbezogen wurden. Wird dieser Sondereffekt nicht berücksichtigt, hat sich der Frauenanteil an Führungspositionen gegenüber dem Vorjahr leicht um ein Prozent von 36 auf 37 Prozent erhöht.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Wenn wir von der Wirtschaft mehr Frauen in Führungspositionen fordern, müssen wir auch in der Bundesregierung mit gutem Beispiel voran gehen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 zu erreichen. Es gibt viele qualifizierte und ambitionierte Frauen im öffentlichen Dienst. Dies muss sich endlich auch in den Führungspositionen widerspiegeln. Ich sehe mit Sorge, dass sich insgesamt zehn oberste Bundesbehörden in Bezug auf ihren Frauenanteil in Führungspositionen gegenüber dem Vorjahr verschlechtert haben. Nur elf Behörden konnten sich verbessern und bei zweien ist der Frauenanteil an Führungspositionen unverändert geblieben. Das ist kein relevanter Fortschritt. Wenn wir es ernst meinen mit der Gleichstellung, dann müssen die obersten Bundesbehörden künftig deutlich mehr Anstrengungen unternehmen.“

Seit 2015 ist der Frauenanteil an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden nur um 1,7 Prozentpunkte gestiegen. Nur 37 Prozent aller Referate werden von Frauen geleitet, auf Ebene der Unterabteilungen sind es nur 25 Prozent, die von Frauen geleitet werden. Zwar sind knapp 30 Prozent der Abteilungsleitungen, einschließlich Direktorinnen und Direktoren, weiblich, auf der Staatssekretärsebene sind es aber nur noch 16 Prozent Frauen. Lediglich in sechs obersten Bundesbehörden waren 2018 Staatssekretärsposten mit Frauen besetzt. Auch der Blick auf die Beschäftigten im höheren Dienst zeigt, dass Frauen weiter unterrepräsentiert sind. 45 Prozent aller Beschäftigten im höheren Dienst waren 2018 Frauen. In 15 von 24 obersten Bundesbehörden waren weniger Frauen als Männer im höheren Dienst beschäftigt.

Die Daten im Gleichstellungsindex beziehen sich auf den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2018 bzw. sind Stichtagsdaten zum 30.06.2018. Personalentscheidungen die nach diesem Datum getroffen wurden, sind im Gleichstellungsindex 2018 nicht mehr berücksichtigt.

Um die Gleichstellung zu verbessern und die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, arbeiten das BMFSFJ und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit gemeinsam an einer Reform des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG). Konkret soll  

  • für die Privatwirtschaft eine Begründungspflicht eingeführt werden, wenn sich ein Unternehmen die Zielvorgabe „Null“ setzt. Außerdem soll es Sanktionen geben, wenn die Pflicht, Zielvorgaben zu melden oder die Zielvorgabe „Null“ nachvollziehbar zu begründen, nicht eingehalten wird.
  • im öffentlichen Dienst das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) festgeschrieben werden.
  • im Bundesgremienbesetzungsgesetz geregelt werden, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll, um noch mehr Gremien des Bundes in die Quotierung einzubeziehen.

Der Gleichstellungsindex 2018 wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.  Der Gleichstellungsindex 2018 enthält gegenüber den Vorjahren einige Neuerungen. Die Angaben zur Beurlaubung bzw. Freistellung aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben wurden erstmals getrennt erfasst. Die Abbildungen wurden optimiert und den Tabellen im Anhang Lesehilfen zur besseren Verständlichkeit beigefügt.

Der Gleichstellungsindex ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#sprg236406