Dr. Hermann Kues ist neuer Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wurde zu Wochenbeginn in Berlin zum neuen Kuratoriumsvorsitzenden der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gewählt.

"Ich übernehme dieses Amt gerne und werde mich gemeinsam mit dem Kuratorium dafür einsetzen, die Sorgen und Wünsche der werdenden Eltern und insbesondere der Schwangeren in unsere tägliche politische Arbeit einzubringen. Die Stiftung soll weiterhin eine verlässliche Anlaufstation für schwangere Frauen in Notsituationen sein. Ihre Arbeit ist ein praktischer, wirksamer Schutz für das ungeborene Leben", sagt Dr. Hermann Kues. Der neue Kuratoriumsvorsitzende erläuterte in seiner Rede vor dem Gremium die künftigen Aufgaben des Kuratoriums als effizientes familienpolitisches Netzwerk.

Seit mehr als 20 Jahren hilft die Bundesstiftung "Mutter und Kind" mit ergänzenden Zuschüssen jährlich über 100.000 schwangeren Frauen, die sich in finanziellen Notlagen an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, mit ergänzenden Zuschüssen. Ziel ist, ihnen die Entscheidung für eine Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes zu erleichtern. Ein Kuratorium unterstützt und berät die Stiftung bei dieser Aufgabe. Das Gremium besteht aus rund 30 Mitgliedern aus Kirchen, Verbänden der Wohlfahrtspflege, Landesstiftungen und Kommunen, der Familien- und Frauenpolitik sowie der Ärzteschaft. Dr. Hermann Kues folgt auf die langjährige Vorsitzende und ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin Irmgard Karwatzki, die auf eigenen Wunsch aus dem Kuratorium ausschied.

Die Bundesstiftung erhält vom Bund für ihre Aufgaben jährlich 92 Millionen Euro. Sie zahlt nicht unmittelbar an die Betroffenen selbst, sondern an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und ähnliche zentrale Verbände in den Bundesländern. In Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen Stiftungsmitteln.

Wann hilft die Bundesstiftung?

  1. Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie ein Schwangerschaftsattest, z. B. Mutterpass.
  2. Sie wenden sich möglichst früh in der Schwangerschaft, auf jeden Fall noch vor der Geburt des Kindes an eine örtliche Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Umgebung, lassen sich dort beraten und beantragen die Hilfe der Bundesstiftung. Antragsformulare erhalten Sie bei den Beratungsstellen.
  3. Bei Ihnen besteht eine Notlage. Dazu muss die Beratungsstelle die Einkommensverhältnisse überprüfen. Zuschüsse der Bundesstiftung sind nur möglich, wenn andere Sozialleistungen, einschließlich der Sozialhilfe, nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen.

Wie hilft die Bundesstiftung?

Mit Zuschüssen vor allem für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Die Zuschüsse werden nicht auf die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen in Notlagen. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche.

Frauen in Notlagen, die sich mit der Bitte um Unterstützung suchend an die Stiftung wenden möchten, wenden sich an die  Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Die Kontaktadressen finden sich in den lokalen Telefonbüchern sowie unter www.schwanger-info.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.familien-wegweiser.de.