Deutlich mehr Tempo bei Gleichstellung in obersten Bundesbehörden nötig

Der Anteil von Frauen in Führungsverantwortung im öffentlichen Dienst der obersten Bundesbehörden liegt derzeit bei 39 Prozent. Das ist ein Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr und um fünf Prozentpunkte seit 2015. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2021.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel: „Das Ziel ist klar: Bis 2025 soll die Hälfte aller Führungspositionen in der Bundesverwaltung mit Frauen besetzt sein. Dazu hat sich die Bundesregierung mit den FüPoG II aus guten Gründen verpflichtet. Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Und es ist mir als Feministin ein persönliches Anliegen, um echte Gleichstellung voranzubringen. Der Gleichstellungsindex zeigt: Es geht voran, aber zu langsam. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, muss das Tempo im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich erhöht werden. Das heißt für alle Ressorts: das Ziel der Parität mit Nachdruck verfolgen und die Anstrengungen deutlich steigern. Was wir von der Privatwirtschaft fordern, wollen wir auch in der Bundesverwaltung vorantreiben und mit gutem Beispiel vorangehen.“

Je höher die Führungsebene ist, desto geringer ist der Frauenanteil

Insgesamt beträgt der Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden mit 55 Prozent mehr als die Hälfte der Beschäftigten. Noch immer schaffen jedoch zu wenige Frauen den Sprung in Führungspositionen. Im Durchschnitt aller obersten Bundesbehörden sind 40 Prozent der Referatsleitungen Frauen, bei den Unterabteilungsleitungen sind es 35 Prozent und bei den Abteilungsleitungen einschließlich Direktorinnen und Direktoren 32 Prozent. Auf der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre liegt der Frauenanteil nur noch bei 25 Prozent.

Führen in Teilzeit bleibt die Ausnahme

Der Gleichstellungsindex 2021 zeigt auch, wo Potenziale noch deutlich mehr genutzt werden können: Nur 11 Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen führen in Teilzeit. 73 Prozent davon sind Frauen. Insgesamt liegt der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten bei 81 Prozent.

Beim Aufstieg ist die Parität schon erreicht

Bei den beruflichen Aufstiegen in den obersten Bundesbehörden wurde die Benachteiligung von Frauen überwunden. Lag der Frauenanteil 2015 noch bei 53 Prozent der Aufstiege und damit leicht unter dem Gesamtanteil der Frauen an den Beschäftigten, stieg er seither kontinuierlich. Heute liegt er bei 56 Prozent und damit leicht über dem Anteil der Frauen an den Beschäftigten insgesamt.

Über den Gleichstellungsindex

Der Gleichstellungsindex ist ein Gradmesser für den Fortschritt auf dem Weg zum Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen im öffentlichen Dienst. Er wird seit 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Allerdings bildet er bislang nur die Zahlen für die obersten Bundesbehörden ab.

Der Gleichstellungsindex ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/gleichstellungsindex-5799901217004.pdf. Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.