Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ wächst weiter

Rheinland-Pfalz hat sich als nunmehr elftes Bundesland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums angeschlossen. Ab dem 01. März 2021 können Kinderwunschpaare mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung durch Bund und Land stellen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Als Bundesfamilienministerin setze ich mich dafür ein, dass der sehnliche Wunsch von Paaren nach einem eigenen Kind für möglichst viele in Erfüllung gehen kann. Mit der Bundesinitiative unterstützen wir ungewollt kinderlose Paare und entlasten sie bei den Behandlungskosten. Denn die Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung können schnell in die Tausende Euro gehen. Mit dem Beitritt von Rheinland-Pfalz als elftes Bundesland zu unserer Initiative, kann nun noch mehr Paaren bei den finanziellen Herausforderungen geholfen werden. Jedoch sollten diejenigen, die gerne eine Familie gründen möchten, bei denen es aber auf natürlichem Wege nicht klappen will, in ganz Deutschland unterstützt werden. Daher mache ich mich weiterhin dafür stark, dass die verbliebenen Bundesländer unserer Initiative beitreten.“

Details zur gemeinsamen Förderung durch Bund und Land
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, fortan für den ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Der Zuschuss, den Bund und Land jeweils hälftig finanzieren, beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro (ICSI).

Erstmals auch Förderung gleichgeschlechtlicher Frauenpaare

Rheinland-Pfalz wird als erstes Bundesland auch gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren eine finanzielle Förderung gewähren, sofern eine medizinische Indikation vorliegt, die eine IVF oder ICSI für die Erfüllung ihres Kinderwunsches nötig macht. Dieser Zuschuss wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.

Immer mehr Bundesländer schließen sich der Initiative an

Neben Rheinland-Pfalz beteiligen sich bereits die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative.

Alleine in dieser Legislaturperiode haben sich bereits fünf weitere Bundesländer der Förderkooperation angeschlossen. Das Saarland und Bremen beabsichtigen in naher Zukunft ebenfalls den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung.

Weitere Informationen

Das Antragsformular sowie Informationen zu den Fördervoraussetzungen in Rheinland-Pfalz sind hier abrufbar: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/foerderung/assistierte-reproduktion/

Wie es den von ungewollter Kinderlosigkeit in Deutschland betroffenen Paaren geht und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote sie sich wünschen, zeigt die vom Bundesfamilienministerium im September 2020 veröffentlichte Studie „Ungewollte Kinderlosigkeit 2020 – Leiden – Hemmungen – Lösungen“.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de. Ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllt sind, kann durch Beantwortung von elf einfachen Fragen im Förder-Check auf dem Informationsportal herausgefunden werden.