Das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wird damit in eine weitere Förderung überführt. Bereits in diesem Jahr werden in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn zusätzlichen Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt.
Neben bereits im laufenden Aktionsprogramm geförderten Häusern werden auch neue Projekte aufgefordert, am Interessenbekundungsverfahren (IBV) teilzunehmen.
Schwerpunkte: Demografischer Wandel und Integration
Mit dem neuen Programm sollen die Kommunen bei der Koordinierung der Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen, wie zum Beispiel der Flüchtlingsintegration, gestärkt werden. Dies soll durch eine engere kommunale Anbindung der Mehrgenerationenhäuser erreicht werden. Sie sollen damit noch passgenauer und flexibler auf die Bedarfe vor Ort reagieren können. Die Mehrgenerationenhäuser als generationenübergreifende Begegnungsstätten können sich so zum unverzichtbaren Bestandteil des kommunalen Angebotes entwickeln und sowohl im Schwerpunkt "Gestaltung des demografischen Wandels" als auch im Bereich der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte tätig werden.
Die Finanzierung der Häuser setzt sich aus einer Förderung des Bundes mit 30.000 Euro jährlich und einer Kofinanzierung durch die Kommune beziehungsweise den (Land-)Kreis oder das Land in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr zusammen.
Die Teilnahme am IBV ist über ein Online-Formular oder postalisch möglich. Das Bewerbungsformular steht unter auf der IBV-Seite zur Verfügung. Anfang September 2016 werden die Einrichtungen darüber informiert, ob sie einen Förderantrag stellen können. Weitere Informationen wie die Förderrichtlinie und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website der Mehrgenerationenhäuser erhältlich.