Sie wünsche sich mehr Aufmerksamkeit für eine Art "kindlichen Imperativ", so Kristina Schröder: "Erinnere Dich als Erwachsener gegenüber Kindern immer daran, wie Du Dich selber als Kind gegenüber Erwachsenen gefühlt hast! Kinder machen zwei Menschen zu einer Familie, deshalb ist jede Unterstützung für Familien auch eine Hilfe für die Kinder dieser Welt."
Bundeskinderschutzgesetz steht vor der Einführung
Das Bundesfamilienministerium hat in dieser Legislaturperiode bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Kinder und ihre Rechte deutlich stärken. So wird das Bundeskinderschutzgesetz den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung umfassend verbessern. Dabei setzt das Gesetz auf die Stärkung aller Akteure im Kinderschutz - ganz besonders auch der Kinder selbst. Ihre Handlungsrechte werden durch das Gesetz gestärkt. Geregelt ist beispielsweise ein eigener Beratungsanspruch des Kindes in Not- und Krisensituationen und die Verpflichtung für Einrichtungen, geeignete Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche zur Anwendung zu bringen.
Mit der Beteiligung des Bundes an den Kosten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung und der "Offensive frühe Chancen", in deren Rahmen bis zu 4.000 Einrichtungen - insbesondere in benachteiligten Sozialräumen - zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" ausgebaut werden, unterstützt die Bundesfamilienministerin die Verbesserung des Angebots an Bildung, Betreuung und Erziehung in Tageseinrichtungen.