"Corona-Auszeit für Familien" Weitere Erholungseinrichtungen können Fördermittel beantragen

Corona-Auszeit: Eine Familie erholt sich bei einem Spaziergang im Wald
Mit der Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" sollen Familien in gemeinnützigen Erholungseinrichtungen mit Freizeitangeboten wieder Kraft tanken können © iStock/Imgorthand

Ab sofort können weitere geeignete Familienerholungseinrichtungen Fördermittel für die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" beantragen. Die neue Antragsphase ist am 28. Oktober gestartet. Ziel ist, noch mehr Unterkünfte zu gewinnen, in denen Familien den vergünstigten Urlaub im Jahr 2022 verbringen können.

Ansprechpartner für die Erholungseinrichtungen ist weiterhin der Verband der Kolpinghäuser e.V. Dort können sie bis zum 18. November einen Förderantrag stellen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Für die Familienerholung geeignete Einrichtungen sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten pädagogisch begleitete Aktivitäten für Eltern und Kinder an. Grundsätzlich antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Einrichtungen, die unabhängig von ihrer Rechtsform für die Familienerholung geeignet sind und die seit mindestens 1. Dezember 2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sind.  Die Träger und ihre Einrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Informieren und Antrag stellen

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es auf der Website des Verbands der Kolpinghäuser e.V. Für interessierte Träger und Einrichtungen wird der Verband der Kolpinghäuser e.V. eine Online-Informationsveranstaltung anbieten.

Kontakt:
Verband der Kolpinghäuser e.V.
c/o Corona-Auszeit 
Geschäftsführerin Christina Borchert
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln
Telefon: 0221 29 24 13 18
E-Mail: corona-auszeit@kolpinghaeuser.de

Die "Corona-Auszeit für Familien"

Für die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" stehen in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Sie soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ermöglichen, sehr kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen zu machen. Seitdem die Maßnahme gestartet ist, trifft sie bei den Familien auf große Nachfrage.

Berechtigte Familien bezahlen für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Zuschuss kann zweimal in Anspruch genommen werden: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022.

Die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" ist Teil des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung.