Am 5. August wurde das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und das Gesetz tritt zum 1. Dezember in Kraft.
Das Wehrrechtsänderungsgesetz verkürzt die Dauer sowohl des Wehr- als auch des Zivildienstes von momentan neun auf sechs Monate. Alle, die am 31. Dezember 2010 bereits sechs oder mehr Monate Zivildienst geleistet haben, beenden zu diesem Stichtag automatisch ihren Dienst. Die Möglichkeit, entsprechend dem ursprünglichen Einberufungsbefehl, neun Monate zu leisten, besteht weiterhin.
Alle, die ab dem 1. Juli 2010 ihren Zivildienst antreten, müssen nur noch sechs Monate Zivildienst leisten. Auf freiwilliger Basis kann die Pflichtzeit um mindestens drei und höchstens sechs weitere Monate freiwilligen Dienst verlängert werden.