Ein Assistenzbedarf dürfe kein Hindernis für freiwilliges Engagement darstellen. Das betonten der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Alle im Bundesfreiwilligendienst engagierten Institutionen, Einsatzstellen, Verbände und Zentralstellen sind aufgerufen, ihre Angebote so zu gestalten, dass behinderte Menschen teilnehmen können.
Bundesfreiwilligendienst kann berufliche Perspektiven aufzeigen
Der Bundesfreiwilligendienst soll so eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft sicherstellen. Der Freiwilligendienst kann außerdem Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderung berufliche Perspektiven aufzeigen und einen ersten Kontakt zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts ermöglichen.
Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Menschen mit Behinderung werden in die zukünftige Gestaltung der Freiwilligentätigkeiten eingehen. Nach dem Abschluss der Anlaufphase des neuen Dienstes wird es eine umfassende Evaluation des Bundesfreiwilligendienstes geben.