Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels tritt für Deutschland in Kraft

Nach Abschluss der Ratifizierung am 19. Dezember 2012 ist das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels am 1. April für Deutschland in Kraft getreten. Die Bundesregierung engagiert sich unter koordinierender Federführung des Bundesfamilienministeriums seit vielen Jahren in hohem Maße sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Der Beitritt zum Übereinkommen des Europarates stellt einen weiteren Baustein dieser Politik dar.

Übereinkommen zum Schutz und für die Unterstützung der Opfer

Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtliche Übereinkommen im Bereich Menschenhandel, das den Schutz und die Unterstützung der Opfer dieses Verbrechens in den Mittelpunkt stellt und einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus beinhaltet. Das Bundesfamilienministerium erwartet von dem in den nächsten Jahren durchgeführten Kontrollverfahren wertvolle Hinweise zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen gegen den Menschenhandel.

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels

Menschenhandel findet weltweit statt. In all seinen Erscheinungsformen handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss. Über die Notwendigkeit eines entschiedenen Vorgehens gegen Menschenhandel und einer effektiven Unterstützung der Opfer besteht seit vielen Jahren international wie national ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens. Deutschland hat sich in verschiedenen internationalen Abkommen verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur nachhaltigen Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen.