Teilelterngeld: Mehr Flexibilität durch eine Kombination der Verlängerungsoption mit einer verbesserten Teilzeitregelung

Porträt Ursula von der Leyen
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will das Elterngeld ausbauen.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will die Möglichkeit für junge Eltern verbessern, die währen des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. In Zeiten der Krise sind besonders viele berufstätige Eltern hin- und hergerissen. Sie wünschen sich Zeit für das Neugeborene, aber sie spüren auch, wie sehr ihre Betriebe mit den Folgen der Krise kämpfen. Sie wissen, dass es jetzt besonders wichtig ist, zumindest mit einem Bein am Arbeitsplatz zu bleiben. Diese jungen Paare sollen sich beim Elterngeld nicht schlechter stehen als andere Eltern. Deswegen will die Bundesfamilienministerin eine flexible Teilelterngeldoption einführen, die beides ermöglicht: Zeit mit dem Kind und Kontakt zum Beruf.

Nach der bisherigen Regelung ist es bereits möglich, sich von vornherein den halben Elterngeldbetrag über die doppelte Zeit auszahlen zu lassen (Streckung). Der Vorschlag der Bundesfamilienministerin bringt demgegenüber immer dann Vorteile für Elterngeldbezieher, wenn sie während der Bezugszeit noch in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter, die beispielsweise auf 60 Prozent Teilzeit gehen, sollen künftig nur noch einen halben, statt einen vollen Monatsanspruch verbrauchen. Jeden nur zur Hälfte verbrauchten Monatsanspruch, können die Mütter und Väter mit dem verbliebenden Teilanspruch hinten anhängen und somit unter dem Strich nicht nur länger, sondern in der Regel auch mehr Elterngeld erhalten.

Das macht die Teilzeit-Option nicht nur für junge Eltern attraktiver, die in der Wirtschaftskrise Kontakt zum Beruf behalten wollen, sondern auch für die Unternehmen, die in schwieriger Zeit Knowhow und Fachkräfte binden wollen. Die Betriebe können ihre Leute weiter beschäftigen, müssen sie aber nicht voll bezahlen. Diese Lösung ist auch für Väter und Mütter attraktiv, die ihre Neugeborenen gleichzeitig oder nacheinander bis zu zweieinhalb Jahren selbst betreuen möchten. Dadurch dass der finanzielle Schonraum für junge Eltern auf bis zu 28 Monate ausgedehnt wird, schafft der neue Vorschlag maximale Flexibilität und Wahlfreiheit.

Beispielsfall: Elternteil (Einkommen vor der Geburt 2000 Euro) nimmt Elterngeld und arbeitet Teilzeit (2 Monate)

  • Arbeit Teilzeit 50 Prozent --> ca. 50 Prozent Lohn fällt weg (zum Beispiel 1000 Euro) --> davon 67 Prozent Elterngeld = voller Monat verbraucht = 2 mal 670 Euro = 1340 Euro
  • Streckung auf vier Monate Auszahlung möglich (reines Auszahlungsmodell ) halbes Elterngeld (335 Euro) bei doppelt so vielen Monaten = 4 Monate mal 335 Euro gleich 1.340 Euro

Künftig ist es so: wer in Teilzeit 50 Prozent oder mehr seiner Arbeitszeit weiterarbeitet, verbraucht nur einen halben Anspruch und verdoppelt damit die Monate für die er einen individuellen Teilanspruch geltend machen kann (nicht bloße Auszahlungsstreckung)

  • Arbeit Teilzeit 50 Prozent --> ca. 50 Prozent Lohn fällt weg --> davon 67 Prozent Elterngeld = 670 Euro = halber Anspruch/Monat verbraucht
  • Anspruch: Teilanspruch von 670 Euro mal 4 (halbe) Monate gleich 2.680 Euro