Seit Jahresbeginn erhalten Zivildienstleistende ebenso wie die Wehrdienstleistenden einen um zwei Euro pro Tag erhöhten Wehrsold. Bislang stand die Auszahlung der Solderhöhung unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der entsprechenden Vorschrift im Wehrsoldgesetz. Nach der Verkündung der Gesetzesänderung am 26. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 19, Seite 849) ist der Vorbehalt nunmehr entfallen.
"Mit der jetzt Gesetz gewordenen Solderhöhung wird nicht zuletzt auch der wichtige Beitrag unterstrichen, den die Zivildienstleistenden für das Allgemeinwohl erbringen", erklärte der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, der die rückwirkende Wehrsolderhöhung ausdrücklich begrüßte. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 1999.