Konzertierte Aktion Pflege Situation der Pflegekräfte in Deutschland spürbar verbessern

Das Bild zeigt Dr. Franziska Giffey mit Jens Spahn und Hubertus Heil auf einem Podium
Gemeinsam die Pflege in Deutschland stärken: Dr. Franziska Giffey, Hubertus Heil und Jens Spahn präsentieren die Ergebnisse der KAP© Thomas Koehler/ photothek

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 4. Juni ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege - ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege - das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

"Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte - wie bisher - über die Pflegekommission festgelegt werden sollen."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

"Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird."

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die "Ausbildungsoffensive Pflege" (2019 bis 2023). Hierzu wurde beschlossen:

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart:

  • ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten,
  • zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehen,
  • die Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen,
  • ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickeln,
  • Pflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart:

  • die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern,
  • nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte),
  • einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Wege zur Umsetzung

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft zwei unterschiedliche Wege in Betracht:

  1. die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission
  2. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann (Mehrheitsposition)

Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber, dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht und eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:

  • den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden unter anderem Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte) entwickelt. Das Bundesgesundheitsministerium startet diesen Prozess noch 2019.
  • die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzen,
  • in Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen:

  • Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließen,
  • die Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen),
  • die Möglichkeiten der Telepflege (zum Beispiel Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln,
  • ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen.

Konzertierte Aktion Pflege

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:

  • Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung
  • Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
  • Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland
  • Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.