Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Schutz vor Diskriminierung stärken

Lisa Paus spricht auf der Fachtagung
Lisa Paus spricht auf der Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "Deutschland nach vorne bringen - Zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" © Photothek/Felix Zahn

Am 20. April hat Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus an einer Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) teilgenommen. Unter dem Titel "Deutschland nach vorne bringen - Zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" kamen Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Arbeitswelt, Verwaltung und Politik zusammen, um über die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu diskutieren. Ziel ist es, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten.

Lisa Paus: "Jede dritte Person in Deutschland hat bereits Diskriminierung erlebt, viele Menschen sind sogar mehrfach von Diskriminierung betroffen. In einer wirklich freien Gesellschaft leben wir nur dann, wenn wir es als Gesellschaft schaffen, allen Menschen gleiche Verwirklichungschancen zu eröffnen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Und deshalb ist ein wirksames Antidiskriminierungsrecht so wichtig! Dieser Schutz vor Diskriminierung ist auch in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Mein Ministerium wird sich gemäß des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für eine ehrgeizige AGG-Reform einsetzen!"

Zivilgesellschaft beteiligen 

Mit der Reform des AGG, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, setzen die Regierungsparteien eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die Federführung für die Reform liegt beim Bundesjustizministerium. Auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Gesetzes wies das Bündnis "AGG Reform jetzt!" bereits Anfang des Jahres 2023 mit einer Stellungnahme hin. Die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen legten außerdem umfangreiche Vorschläge vor.

Unabhängigkeit der ADS sicherstellen

Die Wahl von Ferda Ataman zur Unabhängigen Bundesbeauftragen für Diskriminierung durch den Deutschen Bundestag im Juli 2022 markierte einen ersten Schritt zur Stärkung der ADS. Hierzu war eine Änderung des AGG nötig, für die das Bundesgleichstellungsministerium verantwortlich zeichnete.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Verankert im AGG sind auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr. Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. 

Das AGG, das eine Umsetzung von vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sicherstellen soll, ist im August 2006 in Kraft getreten.