Sachverständigenkommission nimmt Arbeit auf

Manuela Schwesig mit Ute Klammer und Eva Kocher
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig mit Prof. Dr. Ute Klammer (l.) und Prof. Dr. Eva Kocher (r.)© Bildnachweis: BMFSFJ

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat in der konstituierenden Sitzung der Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung am 8. Mai, den Sachverständigen den Berichtsauftrag für ihr Gutachten erteilt.

"Für mich ist Gleichstellungspolitik moderne Gesellschaftspolitik. Für Frauen und Männer, für die Vielfalt der Lebensentwürfe und Lebensläufe.Von dem Gutachten der Sachverständigen erwarte ich mir entscheidende Impulse für die Gleichstellungspolitik in Deutschland. Ich freue mich, dass sie heute ihre Arbeit aufnehmen", sagte Manuela Schwesig in der Sitzung.

Fragen für den Gleichstellungsbericht

Gerade jüngere Menschen wünschen sich heute mehr Partnerschaftlichkeit zwischen den Geschlechtern in der Familie und im Berufsleben. Aber noch gelingt es nur sehr wenigen, diesen Wunsch auch zu verwirklichen. Warum ist es so schwer, wirklich so zu leben? Inwieweit hat es damit zu tun, welche Entscheidungen Frauen und Männer an Übergängen im Leben treffen und welche Rahmenbedingungen sie vorfinden? Die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschäftigt sich genau mit diesen Fragen. 

Die Sachverständigen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Eva Kocher sollen bei ihrer Arbeit der Frage nachgehen, welche konkreten politischen Schritte es Frauen und Männern ermöglichen, sich in der Arbeitswelt und in der Familie tatsächlich auf Augenhöhe zu begegnen. Berufseinstieg, Berufskarriere, Familiengründung und familiäre Pflege sind gleichstellungspolitisch bedeutende Schlüsselstellen, die besonders betrachtet werden sollen.

Punktuelle Lösungen reichen nicht aus

Manuela Schwesig: "Gerade an diesen Übergängen fallen Entscheidungen, die sich langfristig auswirken: auf das Einkommen, die Lebensqualität und die Möglichkeit, so zu leben, wie man es sich wünscht. Ich erhoffe mir vom Zweiten Gleichstellungsbericht auch Erkenntnisse darüber, wie wir die Potenziale von Partnerschaftlichkeit für mehr Gleichstellung einsetzen können."

Die Sachverständigenkommission

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Der Zweite Gleichstellungsbericht soll Anfang 2017 vorliegen. Er wird sich zusammensetzen aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Parallel dazu wird es 2017 ein Resümee geben zur Umsetzung von Empfehlungen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht. Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Zweiten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.