Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin Sachverständigenkommission legt Abschlussbericht vor

Lisa Paus, Karl Lauterbach und Marco Buschmann stehen auf einer Bühne vor Rednerpulten
Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Abschlussberichts© Thomas Imo/photothek.de

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am 15. April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Bei einem gemeinsamen Termin übergab die Kommission den Bericht an Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Lisa Paus: "Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch - wir alle wissen, wie emotional diese sein können."

Karl Lauterbach: "Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte."

Marco Buschmann: "Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land."

Das sind die Empfehlungen der Kommission:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen, zum Beispiel nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter, ermöglicht werden.

Mitschnitt der Pressekonferenz ansehen:

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin 

Die Kommission wurde als interdisziplinäres Gremium berufen und hat sich am 31. März 2023 konstituiert. Sie setzte sich aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht zusammen. In zwei Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeiten einer Regulierung des Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie die Möglichkeiten einer Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.