Führungspostionengesetze Praxisleitfaden für mehr Frauen in Führungspositionen veröffentlicht

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Frauenquote für Aufsichtsräte zeigt Wirkung: Sie verändert nicht nur die Zusammensetzung von Führungsgremien, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur in Deutschland aus © iStock/Fizkes

Eine am 1. Mai veröffentlichte Analyse der FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. liefert neue Erkenntnisse bezüglich der Umsetzung der Führungspositionen-Gesetze (FüPoG). Bei den rund 2000 Unternehmen, die von den FüPo-Gesetzen betroffen sind, zeigt sich, dass die Quote im Aufsichtsrat und das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand wirken. Handlungsbedarf besteht jedoch bei gesetzlichen Regelungen wie der Zielgrößenverpflichtung. Die Analyse zeigt, dass es vielen Unternehmen an Kenntnissen fehlt, das Gesetz richtig umzusetzen. Daher hat FidAR einen Praxisleitfaden mit Informationen und Handlungsempfehlungen entwickelt, der nun vom Bundesgleichstellungsministerium an rund 2000 Unternehmen versandt wird.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Ich freue mich, dass die gesetzlichen Regelungen so schnell Wirkung gezeigt haben. Wichtig ist aber, dass sich nicht nur in den Aufsichtsräten und Vorständen etwas verändert. Die Umsetzung von vorgegebenen Zielgrößen geht nur schleppend voran. Hier sehen wir, wie groß der Handlungsbedarf in vielen Unternehmen ist - insbesondere dort, wo keine Quotenregelungen gelten. Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss auf allen Hierarchieebenen in den Unternehmen gelebt werden. Mit dem Praxisleitfaden von FidAR liegen nun ausführliche Empfehlungen dafür vor, welche Potenziale in einer Unternehmenskultur liegen, die auf gleichberechtigter Teilhabe basiert. Parität in der Führung werden wir nur dann erreichen, wenn in allen Bereichen der Unternehmen die Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit geschaffen werden."

Praxisleitfaden empfiehlt praktische Maßnahmen

Die Projektergebnisse zeigen, dass unter anderem folgende Maßnahmen zielführend sein können, um die gleichberechtigte Teilhabe weiter zu verbessern:

  • Eine verbindliche Strategie zur Erhöhung des Frauenanteils auf allen Leitungsebenen durch einen Code of Conduct formulieren, der im Unternehmensleitbild festgeschrieben wird.
  • Eine menschenzentrierte Unternehmenskultur etablieren, in der Sexismus nicht toleriert wird.
  • Rekrutierung und Beförderung transparent gestalten durch objektive Kriterien bei der Stellenbesetzung.
  • Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben verbessern durch mobiles Arbeiten, Homeoffice, Kinderbetreuung und Familienservicedienstleister.
  • Frauen gezielt durch Netzwerke, Mentoringprogramme und Coachings empowern.
  • Role Models und Male Allies fördern – wobei Männern eine Schlüsselrolle zukommt, indem sie sich für eine gleichstellungsorientierte Kultur einsetzen und so mit gutem Beispiel vorangehen.

Zweites Führungspositionen-Gesetz

Das seit 2021 geltende Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) zielt darauf ab, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst zu machen. Mit dem Gesetz wurde die feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Bundes ausgeweitet.

Zentrales Element des FüPoG II ist zudem das Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in deutschen Großunternehmen sowie Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für die Top-Managementebenen unterhalb des Vorstands müssen sich große Unternehmen Zielvorgaben für den Frauenanteil setzen. Wer sich die Zielgröße Null setzt, muss dies begründen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können sanktioniert werden.