Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Neues Förderprogramm "TransformD" gestartet

Kampagnenbild zum Förderprogramm "TransformD"
Das Programm "TransformD" unterstützt Vereine, Organisationen und Initiativen dabei, Lösungsansätze für Transformationen zu entwickeln© Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die heutige Zeit ist geprägt von tiefgreifenden Veränderungsprozessen – vom digitalen Wandel, über die ökologische Transformation bis hin zu Herausforderungen beim gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Förderprogramm "TransformD" unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) neue oder bestehende Projekte mit den Themenschwerpunkten Digitalisierung, Klimawandel oder Gesellschaftlicher Zusammenhalt dabei, diese Transformationen aktiv mitzugestalten.

Die Förderung beträgt 20.000 Euro bis maximal 100.000 Euro, bei einer Eigenbeteiligung an den geförderten Gesamtkosten von mindestens zehn Prozent. Das gesamte Fördervolumen des Programmes "TransformD" soll bis zu fünf Millionen Euro betragen. Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen können sich ab dem 1. Juni über das digitale Antragssystem der Stiftung bewerben. Der Antragsschluss ist der 14. Juli.

Programm fördert in drei Themenfeldern

Das Programm fördert neue, innovative Projekte aber auch bereits bewährte Angebote in folgenden drei Themenfeldern:

(1) Digitalisierung - Digitale Innovation und technologische Souverenität: Projekte, die dazu beitragen, den digitalen Wandel auf gesellschaftlicher Ebene weiterzuentwickeln, und die gemeinwohlorientierte digitale Innovationen ermöglichen:

  • Bereitstellen von Qualifizierungsangeboten oder Schulungen im Bereich Digitalisierung und Ermöglichung der Teilhabe für neue Zielgruppen;
  • Weiterentwicklung von digitalen Innovationen und neuen Technologien, wie Künstliche Intelligenz oder Machine Learning, wodurch das Gemeinwohl gestärkt wird, oder die Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz verbessert wird;
  • Steigerung der sozialen Wirkung oder der breiteren Verteilung von Wissen und Ressourcen durch Nutzung der Möglichkeiten digitaler Technologien oder Datenanalyse.

(2) Klimawandel - Klimaneutralität und Ressourceneffizienz: Projekte, die lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen der Klimakrise bieten:

  • Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen;
  • Wiederverwendung und Recycling von Ressourcen;
  • Bereitstellen von Bildungs- und Sensibilisierungsangebote zum Thema Klimaschutz.

(3) Gesellschaftlicher Zusammenhalt - diverse und resiliente Zivilgesellschaft: Projekte, die dabei helfen, Engagement vielfältiger zu gestalten, Menschen mit unterschiedlichen Biografien zusammenzubringen und damit zu einer resilienteren Zivilgesellschaft und zu größerem gesellschaftlichen Zusammenhalt führen:

  • Diversere Gestaltung des Ehrenamts durch Einbindung unterrepräsentierter und wenig sichtbarer Menschen im Engagement;
  • Thematisieren von Fragen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt herausfordern, mit dem Ziel einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken;
  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, indem sie etwa den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wie viel Förderung kann beantragt werden?

Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme von mindestens 20.000 Euro und maximal 100.000 Euro. Bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben für das Projekt sind förderfähig, sodass der Eigenbetrag bei mindestens zehn Prozent liegt. Dieser Betrag muss als Geldleistung erbracht werden.

Wie lang ist die Laufzeit bei bewilligten Projekten?

Alle Projekte müssen in jedem Fall bis spätestens zum 31. Dezember 2024 beendet werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren rechtsfähige Zusammenschlüsse. Juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sein und auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen sowie eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden) sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.

Eine Institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Wo und bis wann kann ich mich bewerben?

Ab dem 1. Juni können Anträge bei der Stiftung eingereicht werden. Die Frist zur Abgabe eines Antrages endet am 14. Juli. Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) möglich. Ein Antrag per E-Mail oder per Post kann nicht berücksichtigt werden.

Gibt es eine Beratung zur Antragsstellung?

Die Stiftung bietet kostenlose Seminare für alle Interessierten am Förderprogramm „TransformD“ an. Die Online-Programmvorstellung gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für Fragen und Anregungen. Interessierte können sich für folgende Termine anmelden: