Corona-Auszeit für Familien Neue Antragsrunde für Familienerholungseinrichtungen

Jugendliche auf einem Feld springen von einem Heuballen
Corona-Auszeit: Gemeinnützige und vom Bund geförderte Ferienstätten bieten Familien mit kleinem Einkommen Erholungsmöglichkeiten© Cultura RM Exclusive/Marcel Weber

Vom 24. Januar bis zum 27. Februar 2022 können Familienerholungseinrichtungen beim Verband der Kolpinghäuser e.V. Fördermittel für die Maßnahme "Corona-Auszeit für Familien" beantragen. Ziel des Programms ist es, Familien mit kleinem Einkommen Erholungsmöglichkeiten zu bieten. Teilnahmeberechtigte Familien können für bis zu eine Woche Urlaub in einer am Programm beteiligten Unterkunft machen und müssen dabei nur rund zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst übernehmen - die übrigen Kosten übernimmt der Bund. Für jede verbindliche Buchung erhalten die Einrichtungen eine Verwaltungspauschale von 15 Euro. 

Familienfreundlichkeit und pädagogisch begleitende Aktivitäten im Programm

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger von Einrichtungen, die auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet sind und pädagogisch begleitete Aktivitäten für Eltern und Kinder anbieten. Sie müssen seit mindestens dem 1. Dezember 2019 mit gemeinnützigen Übernachtungsangeboten dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Sitz in Deutschland haben.

Informationen und Antragsunterlagen erhalten interessierte Träger beziehungsweise Einrichtungen beim Verband der Kolpinghäuser e. V.