Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Juli wird der Kinderzuschlag um monatlich bis zu 20 Euro auf 160 Euro pro Kind erhöht. Diese Verbesserung ist Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hatte.
"Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags schaffen wir zwei Dinge: Wir erreichen mehr Familien mit kleinen Einkommen – gerade auch Familien mit vielen Kindern. Und wir stärken sie darin, mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen auf sicheren Füßen zu stehen", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht so eine größere Chance, Grundsicherungsleistungen zu vermeiden.
Der Kinderzuschlag
Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende mit geringem Einkommen für ihr Kind erhalten, wenn sie für dieses Kind Kindergeld beziehen, es unverheiratet ist und im gleichen Haushalt lebt. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die jeweilige Einkommensgrenze hängt insbesondere von der Größe der Familie und der Höhe der Miete ab.
Beispielsweise liegt diese für ein Elternpaar mit 2 Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei circa 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit 3 Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei circa 3000 Euro. Und für eine Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei circa 2000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Ausführliche Beratungen zum Kinderzuschlag leisten die Familienkassen vor Ort.
Weitere Informationen zu Leistungen und Förderungen für Familien sind in der Publikation "Neue Familienzeit - Informationen zu Leistungen für Familien" zu finden.