EU-Führungspositionen-Richtlinie Mehr Frauen in Führung in der Europäischen Union

Porträt von Anne Spiegel
Bundesfrauenministerin Anne Spiegel© Bundesregierung/Steffen Kugler

Deutschland hat am 14. März zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt. Sie steht für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Denn Frauen sind in den Führungsetagen privater Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten der EU gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel betonte: "Mit unserem Ja zur Führungspositionen-Richtlinie machen wir gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa. Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit verbindlichen Vorgaben sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne solche Regeln. Die Richtlinie ist deshalb ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir nach Jahren der Blockade den Weg für einheitliche Standards in Europa."

Die EU-Führungspositionen-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist, das Ziel von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Am 14. März hat der Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann.