"Es ist die Stärke der Charta der Vielfalt, dass sie diesen Gedanken in die Unternehmen trägt. 1.850 Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Stiftungen machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass Vielfalt keine Belastung, sondern ein Vorteil ist. Danke für diese Initiative!", so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiter.
Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt
Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
Im Mittelpunkt der DIVERSITY-Konferenz am 13. und 14. November stehen die praktischen Erfahrungen der Wirtschaft. Ziel der Konferenzen ist es, wertvolle Anregungen und Instrumente für die konkrete Umsetzung des Diversity-Ansatzes im Alltag zu präsentieren.
Gesetzentwurf für eine Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen
In ihrer Keynote hob Manuela Schwesig die Gleichstellung als einen Aspekt von Diversity hervor. In den nächsten Wochen wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschließen. Die Ministerin betonte: "Dieses Gesetz ist ein historischer Durchbruch und ein Richtungswechsel in der Politik der Vielfalt. Das Gesetz wird die gesamte Unternehmens- und Arbeitskultur verändern."
Der Gesetzentwurf umfasst drei Säulen: Die erste Säule sieht eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen vor. Für Aufsichtsratsposten, die ab 2016 neu zu besetzen sind, wird eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Wird diese Quote in einem Unternehmen nicht erfüllt, bleiben die entsprechenden Aufsichtsratsposten leer.
Die zweite Säule sieht verbindliche Zielvorgaben für Aufsichtsräte, Vorstände und die obersten Management-Ebenen mitbestimmungspflichtiger oder börsennotierter Unternehmen vor. Ungefähr 3500 Unternehmen müssen sich intensiv mit den Karrierechancen von Frauen in ihrem Unternehmen auseinandersetzen, sich verbindliche Ziele setzen und diese Zielgrößen veröffentlichen.
Die dritte Säule des Gesetzentwurfs betrifft den öffentlichen Dienst auf Bundesebene. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz werden modernisiert.