Manuela Schwesig stellt Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt vor

Manuela Schwesig und Johannes-Wilhelm Rörig stehen neben einem großen weißen Kreuz, auf dem sie unterschrieben haben
Manuela Schwesig und Johannes-Wilhelm Rörig unterstützen die Kampagne "Kein Raum für Missbrauch" mit ihrer Unterschrift© Bildnachweis: Christine Fenzl

Bundesministerin Manuela Schwesig hat am 22. September ein Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgestellt. "Für mich als Kinderministerin gibt es keine wichtigere Aufgabe als den Schutz von Kindern und Jugendlichen", sagte Manuela Schwesig auf dem ersten Jahresempfang des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

"Jeder und jede im eigenen Verantwortungsbereich, aber alle gemeinsam, müssen beim Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammen arbeiten. Deshalb ist ein Gesamtkonzept richtig und wichtig", betonte Manuela Schwesig.

Mit der Einsetzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat die Bundesregierung Ende März bereits eine wichtige Weichenstellung für die nächsten fünf Jahre getroffen. In enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten können nun die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag weiter umgesetzt werden.

Gesamtkonzept mit fünf Säulen

Das Gesamtkonzept baut auf den Forderungen des Runden Tisches auf. Es stützt sich auf fünf Säulen und wird in den nächsten Wochen mit dem Unabhängigen Beauftragten, den Bundesressorts, Ländern, Verbänden und den Betroffenen beraten.

Strafrecht und Strafverfolgung

Die durch den Justizminister vorgeschlagenen Änderungen im Sexualstrafrecht sind ein wichtiger Schritt. Die Verjährungsfristen werden deutlich verlängert. Der Gesetzesentwurf schließt Strafbarkeitslücken, vor allem in digitalen Medien, und stellt klar, dass Kinder vor der Ausbeutung durch Nacktaufnahmen besser geschützt werden müssen. Damit werden auch die Ermittlungsmöglichkeiten gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch verbessert.

Schutz und Begleitung im Strafverfahren

Der Referentenentwurf zur 3. Opferrechtsreform aus dem Bundesministerium der Justiz regelt einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Damit können die Belastungen von Mädchen und Jungen im Strafverfahren erheblich verringert werden. Darüber hinaus soll es eine engere Kooperation von Ermittlungsbehörden und Jugendämtern geben. Dies soll in einer Ergänzung des Kinderschutzgesetzes gesetzlich festgeschrieben werden.

Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt

Gute Prävention und Intervention gelingt nur durch die Stärkung der Rechte von Kindern. Dazu soll es für Kinder einen uneingeschränkten Beratungsanspruch der Kinder- und Jugendhilfe geben, auch ohne Kenntnis der Eltern – als klares Signal zugunsten der Kinderrechte. Die Einführung von Schutzkonzepten in Schulen und anderen Einrichtungen und in der Behindertenhilfe soll weiter konsequent umgesetzt werden. Dazu wird das Bundesfamilienministerium zwei große Initiativen weiterführen und vertiefen; durch eine engere Verschränkung der Bundesinitiative "Trau Dich!" und der Kampagne des Unabhängigen Beauftragten "Kein Raum für Missbrauch" aber auch durch weitere Länderkooperationen.

Beratung, Hilfen und Therapien für Betroffene

Um die Beratungskompetenzen in der spezialisierten Fachberatung zukünftig besser zu nutzen, und damit die Beratungsstrukturen für Betroffene zu verbessern, wird es eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene geben.

Daneben wird das Ergänzende Hilfesystem des Bundes gemeinsam mit den Ländern weiter ausgebaut – Betroffene werden dabei mit einbezogen. Unabhängig davon ist es wichtig, die Zugänge in das Regelsystem für Betroffene sexueller Gewalt zu verbessern. Zudem sind auch die Täter mehr in den Blick zu nehmen, damit es gar nicht erst zu sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kommt.

Schutz in den digitalen Medien

Unter dem Dach des Zentrums für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) soll ein Netzwerk eingerichtet werden, um Grauzonen von Missbrauchsdarstellungen im Netz, wie etwa Posendarstellungen, mit denen Kinder sexuell ausgebeutet werden, national und international besser zu bekämpfen. Gemeinsam mit den Internet-Beschwerdestellen und Anbietern wird ein gemeinsames Vorgehen verabredet, damit unzulässige Inhalte auch in den Grauzonen schneller gelöscht werden können. Damit sich Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser der Risiken beim Umgang mit digitalen Medien bewusst sind, soll mit einer gesetzlichen Informationsverpflichtung sichergestellt werden, dass sie umfassend informiert und aufgeklärt werden.

Unterschriftenaktion "Kein Raum für Missbrauch"

Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, setzte Bundesministerin Manuela Schwesig auf dem Jahresempfang ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen. Beide unterschrieben auf einem großen weißen X-Aufsteller – dem Symbol der Kampagne "Kein Raum für Missbrauch". Anschließend waren auch die rund 120 Gäste aus Politik, Gesellschaft und Medien eingeladen, mit ihrer Unterschrift ein Zeichen zu setzen.