Neues Schutzkonzept Manuela Schwesig besucht Flüchtlingsunterkunft

Manuela Schwesig beim Besuch der Notunterkunft in Berlin
Manuela Schwesig beim Besuch der Notunterkunft in Berlin© Bildnachweis: DRK/Clemens Bilan

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 21. Juni eine vom Deutschen Roten Kreuz betriebene Flüchtlingsunterkunft in Berlin besucht. Die Einrichtung ist ein Pilotprojekt der Bundesinitiative "Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften".

Die Familien-Notunterkunft in Berlin-Charlottenburg mit ihren 67 Zimmer und derzeit 330 Bewohnerinnen und Bewohnern ist ausschließlich für Familien und allein reisende Frauen vorgesehen. Rund die Hälfte der Geflüchteten in der Unterkunft sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Bundesinitiative "Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften"

"Wir müssen Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser vor Übergriffen schützen. Jeder Fall von Gewalt, Kindesmissbrauch und Vergewaltigung ist einer zu viel. Dafür brauchen wir Schutzkonzepte, die konkret und in der Praxis gut umzusetzen sind. Kinder und Frauen brauchen Rückzugsmöglichkeiten, sie sollen sich sicher fühlen können. Dafür müssen wir gemeinsam sorgen. Ich freue mich, dass wir starke Kooperationspartner wie UNICEF, BAGFW, DRK, den UBSKM, Plan und Save the Children an unserer Seite haben, die uns bei diesem Projekt unterstützen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Das Bundesfamilienministerium hat die Bundesinitiative "Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" gemeinsam mit UNICEF, der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. sowie Plan International und Save the Children ins Leben gerufen. Sie fördert in insgesamt 25 Einrichtungen bundesweit zusätzliche Koordinatorenstellen für Gewaltschutz, die Schutzkonzepte in den Einrichtungen implementieren und gleichzeitig Ansprechpartner für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sowie für Beratungsstellen und Frauenhäuser sind.

Im Dezember 2015 hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig stellvertretend für die Bundesregierung eine Kooperationsvereinbarung mit UNICEF zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften geschlossen. Die Umsetzung der Vereinbarung erfolgt mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Nichtregierungsorganisationen Save the Children und Plan International. Ziel ist es, bundesweit in jeder Flüchtlingsunterkunft größtmöglichen Schutz für Kinder und Frauen zu erreichen und zugleich niedrigschwellige Integrationsangebote für Flüchtlinge zu etablieren.

Bundesgesetzliche Regelung

Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Meseberg hat die Bundesregierung beschlossen, dass es auch gesetzliche Regelungen zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften geben muss. Bund und Länder prüfen derzeit gemeinsam, ob eine solche gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes auf Bundes- oder Länderebene geschaffen werden muss.