"Der Erste Engagementbericht der Bundesregierung hat gezeigt, welche Kraft und Dynamik die Zivilgesellschaft in unserem Land entfaltet. Das Bürgerschaftliche Engagement nimmt sich die Freiheit, auf die großen und kleinen Herausforderungen zu reagieren, Lösungen anzubieten oder einzufordern," sagte Staatssekretär Lutz Stroppe anlässlich der konstituierenden Sitzung der Sachverständigenkommission. "Mit dem Zweiten Engagementbericht wollen wir einen engagementpolitischen Beitrag zur Demografiestrategie der Bundesregierung liefern und die Entwicklung einer nachhaltigen Engagementpolitik unterstützen."
Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement
Der Zweite Engagementbericht soll aufzeigen, welchen Beitrag freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement zur Bewältigung des demografischen Wandels leistet und wie dieses Engagement vor Ort gestärkt werden kann. Die Ausgangsfrage ist: Welche Impulse für das Miteinander in der Gemeinde kann bürgerschaftliches Engagement geben und welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind hierfür förderlich?
Die Mitglieder der Sachverständigenkommission sind:
- Prof. Dr. Thomas Klie, Evangelische Hochschule, Freiburg (Vorsitz)
- Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor Institut der deutschen Wirtschaft, Köln (stellv. Vorsitz)
- Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, Stadträtin, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Adalbert Evers, Justus-Liebig-Universität, Gießen
- Prof. Dr. Brigitte Geißel, Goethe-Universität, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach
- Prof. Dr. Tilman Mayer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demografie, Bonn
- Prof. Dr. Doris Rosenkranz, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg
- Prof. Dr. Martina Wegner, Hochschule für angewandte Wissenschaften, München
Die Bundesregierung ist aufgrund des Bundestags-Beschlusses vom 19. März 2009
verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Hierzu soll jeweils eine neue Sachverständigenkommission eingesetzt werden. Der Bericht soll - auf Schwerpunkte konzentriert - die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements darstellen und den Stand der Engagementpolitik einschließlich der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland berücksichtigen.
Die Bundesregierung wird den Zweiten Engagementbericht voraussichtlich Anfang 2016 dem Deutschen Bundestag vorlegen.