Für contergangeschädigte Menschen Leistungen sollen gerechter verteilt werden

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Am 8. Juni hat das Bundeskabinett den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen.

Ein wichtiges Ergebnis des Berichts: Die Leistungen für jene Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, müssen weiterentwickelt werden. Konkret bedeutet das: Anstelle von Leistungen für spezifische Bedarfe im Einzelfall wird empfohlen, künftig pauschale Zahlungen zu leisten. Diese Pauschalbeträge sollen nach der Schwere der Schädigung bemessen werden.

Unbürokratische Unterstützung ermöglichen

Manuela Schwesig sagte anlässlich des Beschlusses: "Vielen Menschen wurde großes Leid angetan. Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung für die Folgen des Contergan-Skandals auch weiterhin nachkommen. Tausende von Kindern sind durch das in Deutschland hergestellte Medikament Contergan geschädigt worden. Heute sind diese Männer und Frauen erwachsen. Sie sind heute im Alter von Mitte bis Ende 50 und gehen auf das Seniorenalter zu. Viele berichten, dass sie schneller altern. Da sie im Alltag nur bestimmte Teile ihres Körpers einsetzen konnten, leiden sie zum Teil an massiven Verschleißerscheinungen. Der Bericht macht deutlich, dass es an der Zeit, ist die Unterstützungsleistungen weiterzuentwickeln - pauschal, unbürokratisch und ohne langwierige Einzelprüfungen."

Interessen der Betroffenen begegnen

"Eine Pauschalierung würde eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung ermöglichen, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen würden", sagte Manuela Schwesig weiter. "Zudem würden die contergangeschädigten Menschen diese Beträge zur freien Verfügung erhalten und könnten damit selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden. Eine solche Verteilung ist daher im Interesse aller Betroffenen."

Für die Einführung einer Pauschalierung ist eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nötig.

"Ich würde mich freuen, wenn auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen im Deutschen Bundestag der Empfehlung der Gutachter des Conterganstiftungsberichtes folgen und der Pauschalierung von Leistungen zustimmen würden," appellierte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Der Bericht wurde heute dem Deutschen Bundestag zur weiteren Entscheidung zugeleitet.

Zum Hintergrund:

Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2700 Betroffene weltweit. Dazu gehören:

  • Kapitalentschädigung,
  • Conterganrenten, seit 2013 deutlich erhöht auf derzeit 7175 Euro im Monat,
  • seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz

Leistungen vor allem für medizinische Bedarfe umfassen:

  • Rehabilitationsleistungen,
  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie
  • zahnärztliche und kieferchirurgische Versorgung

Leistungen für spezifische Bedarfe werden als Unterstützung im konkreten Einzelfall auf Antrag gewährt. Für die spezifischen Bedarfe stehen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Allerdings wird dieser Betrag durch die Betroffenen nicht ausgeschöpft. Von August 2013 bis Ende 2015 wurden nur rund fünf Millionen Euro bewilligt. Die beiden externen Gutachten, die die Basis für den Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Contergan-Stiftungsgesetzes bilden, belegen: Aus Sicht der Betroffenen sind viele ihrer Bedarfe nicht abgedeckt, und das Verfahren ist zu kompliziert. Daher ist die Weiterentwicklung der Leistungen für spezifische Bedarfe notwendig.