Interessenbekundungsverfahren gestartet Künstliche Intelligenz für das Gemeinwohl fördern

Ein Platz in einer Stadt von oben mit Menschen, die durch Linien vernetzt sind
Die neue Förderrichtlinie unterstützt dabei, dass Künstliche Intelligenz gemeinwohlorientiert für alle Teile der Gesellschaft eingesetzt wird© iStock/Orbon Alija

Mit dem Ziel, die verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) zu ermöglichen, hat das Bundesfamilienministerium eine neue Förderrichtlinie erlassen. Es sollen Projekte gefördert werden, die zur Stärkung der Gesellschaft beitragen und insbesondere den Zielgruppen des Bundesfamilienministeriums zugutekommen.

Bis zum 14. Juli können teilnahmeberechtigte Organisationen ihre Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren (IBK) einreichen. Nähere Informationen und die notwendigen Dokumente für das IBK stehen online zur Verfügung.

Bis zu 250.000 Euro Förderung pro Jahr erhalten

Ausgewählte Organisationen können nach erfolgreichem Interessenbekundungsverfahren Anträge für eine finanzielle Förderung stellen. Personal- und Sachkosten im Umfang von jährlich bis zu 250.000 Euro für maximal drei Jahre können gefördert werden. Die Projekte sollen ab Herbst 2022 starten.

Zusätzlich zu den finanziellen Mitteln werden die zuwendungsempfangenden Organisationen in ein Begleitprogramm zur Unterstützung und Vernetzung aufgenommen, mit dem Fokus auf die Befähigung der Organisationen zur Selbstorganisation und Selbsthilfe mittels Kompetenzaufbau sowie zur Stärkung von Vernetzung, Kooperation und Wissenstransfer. Weitere Interessenbekundungsverfahren dieser Förderrichtlinie folgen.

Aktuelle Fristen


- Öffnung Interessenbekundungsverfahren: 3. Juni 2022

- Einreichungsfrist: 14. Juli 2022

- Auswahl Projekte für finale Antragstellung: Sommer 2022

- Förderstart: Herbst 2022 

Schlüsselressource "Civic Data"

Die digitale Transformation und insbesondere der Einsatz von KI bieten großes Potenzial für gemeinwohlorientierte Innovationen und gesellschaftlichen Fortschritt. Einer der zentralen Gründe für die noch nicht weit fortgeschrittene Entwicklung und Nutzung gemeinwohlorientierter KI ist jedoch die begrenzte Verfügbarkeit der Schlüsselressource Daten. Daten, vor allem aus der Zivilgesellschaft, die für gemeinwohlorientierte Zwecke zusammengestellt und genutzt werden ("Civic Data"), werden nur selten systematisch gesammelt, aufbereitet und miteinander geteilt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sind daher Förderschwerpunkte im Bereich Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von "Civic Data" sowie zur Erschließung von Daten vorgesehen.