Kristina Schröder: "Jetzt können Kinderrechte weltweit stärker durchgesetzt werden"

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls. Bildquelle: Auswärtiges Amt
Kristina Schröder unterzeichnet das Fakultativprotokoll

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) hat am 16. November den Weg für ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder freigemacht. Wenige Tage vor dem Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erhalten Kinder und Jugendliche mit diesem Verfahren die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen.

Vor negativen Konsequenzen müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden. "Die besten Kinderrechte helfen nichts, wenn sie nur auf dem Papier bestehen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder."Kinder müssen deshalb auch in der Lage sein, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Diese Möglichkeit haben viele Kinder und Jugendliche weltweit aber leider immer noch nicht. Deshalb habe ich mich für ein Beschwerdeverfahren für Kinder bei den Vereinten Nationen stark gemacht. Dass die Generalversammlung dem Verfahren jetzt zugestimmt hat, ist ein wichtiger Schritt, um Kinderrechte auf der ganzen Welt stärker durchsetzen zu können."

Resolution für Individualbeschwerdeverfahren

Deutschland hat die Resolution für das Individualbeschwerdeverfahren gemeinsam mit sieben anderen Staaten in die Generalversammlung eingebracht und damit großen Anteil an der Einführung des Beschwerdeverfahrens. Mit dem Beschluss der Versammlung kann das Zusatzprotokoll jetzt von allen Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden.

"Ich appelliere an alle Länder, das Zusatzprotokoll für das Beschwerdeverfahren schnell zu unterzeichnen. Nur so können Kinder von diesem neuen Werkzeug profitieren, auf Missstände aufmerksam machen und ihre Rechte einklagen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder weiter.