Zugleich erklärte Kristina Schröder die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung: "Wir brauchen - bei aller Flexibilität, die ich für unverzichtbar halte - auch ein Maß an Verbindlichkeit, wie es in meinen Augen für Aufsichtsräte und Vorstände nur ein Gesetz herstellen kann. Wir brauchen dieses Maß an Verbindlichkeit allein schon deshalb, weil wir sonst befürchten müssen, dass uns die EU ihre Vorstellung von Verbindlichkeit diktiert."
Flexi-Quote als Alternativmodell
Die Bundesfamilienministerin argumentierte, dass sich ein Vorschlag der EU an den bestehenden Regelungen in Europa orientieren werde. "Wenn Sie sich in Europa umschauen, gibt es da bisher nicht viele Varianten: die Länder, die eine gesetzliche Regelung haben, haben eine starre Quote. Da gibt es nicht so viel zu 'harmonisieren', da nimmt man einfach das, was es schon gibt, und macht es für alle zur Pflicht. Anders sieht die Lage aus, wenn es ein Alternativmodell wie mein Flexi-Quotengesetz gibt - und wenn wir Nachweise liefern können, dass dieses Modell auch funktioniert."
Studie "Frauen in Führungspositionen"
Die Bedeutung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten wurde durch die Studie "Frauen in Führungspositionen - Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg bei deutschen Unternehmen" belegt. Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Studie zeigt den Zusammenhang zwischen dem Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und dem Unternehmenserfolg großer deutscher Aktiengesellschaften auf. Dieser Zusammenhang ist nachweisbar für Unternehmen, deren Fokus auf dem Privatkundengeschäft liegt und für Unternehmen, die einen prozentual hohen Anteil von weiblichen Mitarbeitern beschäftigen.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll die Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für Investoren transparenter machen. Damit soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften gestärkt werden. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde 2001 eingesetzt.