Jetzt auch in Niedersachsen Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete

Ein junges Paar mit ihrem wenige Monate alten Kind.
Kinderwunsch von Paaren unterstützen© iStock

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

Ab Oktober 2016 unterstützt nun auch das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare – medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt.

Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Bundesregelung.

Bislang bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Neben Niedersachsen haben bereits Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Getragen werden bis zu 50 Prozent der Selbstkosten

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen sind auf dem Informationsportal Kinderwunsch zu finden.