Dr. Franziska Giffey betonte:
"In diesem Jahr wird die Kinderrechtsrechtskonvention der Vereinten Nationen 30 Jahre alt. Sie legte erstmals fest: das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, aber auch das Recht auf Freizeit, Ruhe und Spiel, auf Förderung und Beteiligung. Jetzt ist es Zeit für den nächsten Schritt. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Kinderrechte als subjektives Recht im Grundgesetz festzuschreiben. Damit stellen wir sicher, dass bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihre Interessen berücksichtigt werden."
Kinderrechte ins Grundgesetz
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Zu den Rednerinnen und Rednern des Abends im ATZE Musiktheater gehörten unter anderem auch der Präsident des DKSB, Heinz Hilgers, eine junge Aktivistin der Grünen Jugend und ein Vertreter der Bewegung "Fridays for Future".
Die Kinderschutztage
Bei den jährlichen Kinderschutztagen versammeln sich die Mitglieder des DKSB. Vertreterinnen und Vertreter aus den Orts- und Landesverbänden beschließen dort unter anderem die Forderungen des Verbands und die fachpolitischen Programmatiken. Gleichzeitig wählt die Mitgliederversammlung ihren Bundesvorstand. Der Verband stellt seine Arbeit in diesem Jahr unter das Motto "Wir machen Zukunft - Kinder und Jugendliche mischen mit".
Der Kinderschutzbund
Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich für den Schutz von Kindern vor Gewalt und gegen Kinderarmut ein. Er macht sich außerdem für die Kinderrechte in Deutschland stark, insbesondere für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Das Bundesjugendministerium fördert den DKSB.