Investitionsprogramm Ganztagsausbau Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur verlängerten Ganztagsinvestition

Kinder beim Tauziehen
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Das Kabinett hat am 19. Mai den Gesetzentwurf zur Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau verabschiedet. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal in die Länder und Kommunen und an die Eltern in ganz Deutschland. 

Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre können Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Der Bund greift damit Bitten aus Ländern und Kommunen auf, mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden Ausbau ganztägiger Grundschulbetreuung zu schaffen.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: "Gute Ganztagsbetreuung gelingt nur mit Verlässlichkeit und realistischem Blick auf die Herausforderungen vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen - denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort. Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren bereits viel geleistet und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stark ausgebaut. Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit - das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden. Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt. Dies soll auch ein Zeichen der neuen und besseren föderalen Zusammenarbeit sein."

Verlängerung schafft Planungssicherheit 

Ziel des Investitionsprogramms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Im Schuljahr 2029/30 tritt der Rechtsanspruch vollständig für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier in Kraft.

Die nun vorgesehene Verlängerung soll den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Dabei bleibt das Ziel klar: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen möglichst aller Kinder auf eine gute Zukunft und auf sozialen Aufstieg.

Die Fristverlängerung ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und unterstreicht den politischen Willen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung verlässlich umzusetzen.