Katarina Barley erklärte:
"Wir dürfen nicht warten, bis sich junge Menschen radikalisiert haben. Denn dann ist es zu spät. Wir müssen frühzeitig ansetzen und flächendeckend handeln. Präventionsarbeit muss vor allem an den Orten geschehen, wo junge Menschen besonders gefährdet sind: auf den Schulhöfen und im Netz, aber auch beispielsweise in den Gefängnissen."
Katarina Barley fordert bundesgesetzliche Grundlage
Die Bundesregierung bekräftigt in ihrem Bericht, dass sie Extremismusprävention und Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig stärken will. Einige Erfolge auf dem Weg dahin wurden in dieser Legislaturperiode bereits erzielt: zum Beispiel die im Sommer 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete "Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung", die Verdreifachung der für die Unterstützung der Zivilgesellschaft bereitgestellten Haushaltsmittel sowie 100 Millionen Euro für das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Terrorismus ab dem Jahr 2018.
"Wir sind noch nicht am Ziel. Wir haben zwar deutlich mehr Geld für Prävention zur Verfügung. Aber wir brauchen eine bundesgesetzliche Grundlage für Extremismusprävention und Demokratieförderung. Damit wir nicht nur modellhaft und punktuell fördern können, sondern dauerhaft und überall, wo dies notwendig ist", sagte die Bundesfamilienministerin.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Jahr 2013 damit beauftragt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht mit Handlungsempfehlungen und einer Analyse der Wirksamkeit der geförderten Bundesprogramme zur Extremismusprävention zu erstellen und vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht nach.