Sonderprogramm verlängert Jugendbildungsstätten und Schullandheime weiterhin unterstützen

Drei Mädchen sitzen auf einem Doppelstockbett
Viele gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten können auch in der zweiten Jahreshälfte nicht zum vollen Betrieb zurückkehren. Das Sonderprogramm wurde deshalb verlängert© iStock/Morsa Images

Das Bundesjugendministerium verlängert das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" bis Ende 2021. Denn auch in der zweiten Jahreshälfte ist die Situation für gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten wie Jugendbildungsstätten, Schullandheime und Familienferienstätten wegen der Corona-Pandemie ungewiss. Während der Pandemie waren sie sehr lange geschlossen und mussten um ihre Existenz fürchten.

Das Bundesjugendministerium hat die Einrichtungen daher im Jahr 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021 mit einem Sonderprogramm unterstützt und so ihren Bestand gesichert. Von den für 2021 bereitgestellten 100 Millionen Euro stehen für die zweite Förderperiode (1. Juli bis 31. Dezember 2021) noch 45 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesjugendministerin Christine Lambrecht:

"Mit dem Sonderprogramm konnten wir im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 den Bestand von über 1000 Jugendbildungsstätten, Schullandheimen, Familienferienstätten und anderen Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten schnell und unbürokratisch sichern. Da die Häuser aufgrund der pandemischen Situation auch noch in der zweiten Jahreshälfte mit deutlichen Umsatzeinbußen rechnen müssen, verlängern wir das Sonderprogramm bis Ende des Jahres. Wir lassen die Einrichtungen nicht im Stich, denn sie sind wertvolle Orte der Begegnung und der außerschulischen Bildung, die wir - gerade nach Pandemie - dringend benötigen."

Anträge ab 30. August stellen

Anträge für die zweite Förderperiode 2021 können zwischen dem 30. August und dem 26. September bei den zuständigen Zentralstellen gestellt werden. Die Einrichtungen müssen eine finanzielle Notlage nachweisen, die durch die Corona-Pandemie bedingt ist. Vorhandene Liquiditätsengpässe beziehungsweise nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Sonderprogramm ausgeglichen werden. Weitere Informationen zum Sonderprogramm erhalten Sie hier.

Über 1000 Einrichtungen gerettet

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Jahr 2020 für die Erstauflage des Sonderprogramms 100 Millionen Euro zur Unterstützung gemeinnütziger Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit sowie für Träger des längerfristigen gemeinnützigen internationalen Jugendaustausches zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln konnten über 900 Einrichtungen gerettet werden. In der ersten Förderperiode 2021 kamen 55 Millionen Euro über 1000 existenzbedrohten Häusern zugute.