Damit die Bundesländer mehr Zeit beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erhalten, hat der Deutsche Bundestag am 16. Dezember eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes beschlossen. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, können die Bundesländer bis Ende 2022 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abrufen. Die Frist für die Länder verlängert sich damit um ein Jahr.
Die Verlängerung ist notwendig, weil sich Bauprojekte wegen der Flutkatastrophe im Sommer 2021, der Corona-Pandemie und der angespannten Marktlage im Bausektor verzögern. Damit die Laufzeit des Programms verlängert werden kann, ist außerdem der Abschluss einer Änderungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erforderlich.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nicht nur ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern auch eine Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgegriffen, die in die gleiche Richtung zielt.
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel betonte: "Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss des Bundestages einen weiteren Schritt gehen auf dem Weg zu einer zuverlässigen und guten Ganztagsbildung für Grundschulkinder. Wir wollen, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten können und gleiche Chancen haben - unabhängig von der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern. Mit der verlässlichen Förderung und Betreuung ihrer Kinder am Nachmittag können Eltern Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen.
Der Bund hat den Ländern milliardenschwere Unterstützung für den Ganztagsausbau zugesichert. Mit den heute beschlossenen Gesetzesänderungen haben die Länder mehr Zeit, Investitionsmittel für den Ganztagsausbau abzurufen. Mehr Zeit ist nötig angesichts der besonderen Herausforderungen der Pandemie, aber auch angesichts des Baustoff- und Fachkräftemangels. Daneben vereinfachen wir die Förderstruktur und sorgen für mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Länder und Kommunen."
Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel
Mit dem Gesetz soll zudem die Finanzarchitektur des Ganztagsfinanzhilfegesetzes vereinfacht werden: Dadurch würden sämtliche vom Bund bereit gestellte Investitionsmittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zukünftig den Ländern einheitlich nach dem Königsteiner Schlüssel gewährt werden. Bei diesem Schlüssel orientiert sich die Verteilung nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Sondervermögen für mehr Ganztagsangebote
Für den Rechtsanspruch müssen zusätzliche Betreuungsplätze entstehen. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Damit investiert Deutschland in die Zukunft und in die junge Generation. Die aktuelle Pandemie hat gezeigt, dass eine gute und verlässliche Kinderbetreuung unerlässlich für die Familien in diesem Land ist.