Bundesprogramm "Sprach-Kitas" Interessenbekundungsverfahren für zusätzliche Sprachfachkräfte gestartet

Kinder sitzen vor Computern
Träger von öffentlich-geförderten Kitas können ihr Interesse an zusätzlichen Sprachfachkräften bekunden© BMFSFJ

Bundesweit wird etwa jede zehnte Kita im Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" gefördert. Damit noch mehr Kinder von der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit profitieren können, stellt das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" zur Verfügung. Damit werden unter anderem bundesweit 1000 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas gefördert. Die zusätzlichen Fachkräfte übernehmen die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der Kita-Teams bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Die Arbeit der Fachkräfte wird durch eine kontinuierliche prozessbegleitende Fachberatung unterstützt. Diese koordiniert und begleitet einen Verbund von zehn bis 15 Sprach-Kitas.

Noch bis zum 30. September Interesse bekunden 

Seit dem 7. Juni können Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen über ein Online-Formular ihr Interesse an einer Sprachfachkraft bekunden. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 30. September. Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt, welche Einrichtungen förderberechtigt sind. Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren können sich interessierte Träger per E-Mail oder telefonisch an die Servicestelle "Sprach-Kitas" wenden.

Zuschüsse für Sprach-Kitas

Das Bundesfamilienministerium unterstützt alle Sprach-Kitas in den Jahren 2021 und 2022 außerdem mit zwei Zuschüssen, die ebenfalls beantragt werden können. Der "Digitalisierungszuschuss" unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Einsatz digitaler Medien mit je 900 Euro in den Jahren 2021 und 2022. Der "Aufhol-Zuschuss" wird in Höhe von 3400 Euro im Jahr 2021 und 3200 Euro im Jahr 2022 ausgezahlt. Mit ihm können zum Beispiel pädagogische Materialien zur sprachlichen Bildung angeschafft oder zusätzliche pädagogische Angebote realisiert werden - etwa der Musik-, Theater- und Sportpädagogik oder Angebote, die sich dem Übergang von der Kita in die Schule widmen. Außerdem können Kita-Helferinnen und -Helfer zur Entlastung der Fachkräfte eingestellt werden, die in der sprachlichen Bildung eingesetzt sind.

Das Antragsverfahren für den "Digitalisierungszuschuss" sowie für den "Aufhol-Zuschuss" wird im Sommer starten. Beide Zuschüsse können von allen geförderten Vorhaben beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung erhalten Sie dazu in Kürze hier.

Das Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

Weil alle Kinder von Anfang an von guten Bildungsangeboten profitieren sollen, fördert das Bundesfamilienministerium seit 2016 mit dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" die sprachliche Bildung. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Seit 2021 legen die "Sprach-Kitas" zudem einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung.