"JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" Interessenbekundungsverfahren für Kommunen gestartet

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Logo JUGEND STÄRKEN Brücken in die Eigenständigkeit© BMFSFJ

Im Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 14. Februar 2022 können interessierte Kommunen am Interessenbekundungsverfahren für das neue ESF Plus-Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" (JUST BEst) teilnehmen. Nähere Informationen und die notwendigen Dokumente für das Interessenbekundungsverfahren stehen online zur Verfügung.

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" plant das Bundesfamilienministerium junge Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind, zu unterstützen. Ziele des Programms sind unter anderem, die Persönlichkeit junger Menschen zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen. 

Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm

Am 11. Januar 2022 wird eine Informationsveranstaltung zum neuen ESF Plus-Bundesprogramm und zum Interessenbekundungsverfahren via Webex stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und die Einwahldaten werden ab dem 4. Januar 2022 auf der Programmwebsite zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Träger der Jugendhilfe sind teilnahmeberechtigt

Antragsberechtigt für das ESF Plus-Bundesprogramm "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.

Das Programm richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die Unterstützung benötigen, weil sie zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind oder weil sie von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. 

Junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung befähigen

Im Rahmen der Förderung sollen junge Menschen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (sogenannte "Care Leaver") ressourcenorientiert und effizient zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt und in stabilen Wohnverhältnissen untergebracht werden. Dabei wird besonders die Erprobung neuer Wohnformen (zum Beispiel: "Housing First") begrüßt.

Folgende Bausteine werden im Bundesprogramm angeboten:

  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit
  • Niedrigschwellige Beratung/Clearing
  • Case Management
  • Erprobung neuer Wohnformen