"ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" Interessenbekundung für Modellprojekt der Elternbegleitung startet

Logo mit Schriftzug "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken"
Logo des ESF Plus-Bundesprogramms "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken"© BMFSFJ

Kommunen, das heißt Städte, Landkreise und Gemeinden, sowie freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bis zum 17. Januar 2022 ihr Interesse für ein Modellprojekt der Elternbegleitung bekunden und Konzepte einreichen. Das Bundesprogramm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm möchte das Bundesfamilienministerium gezielt Familien unterstützen, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Hilfe brauchen. Außerdem sollen die Strukturen der Elternbegleitung vor Ort gestärkt werden. Nach Abschluss der Interessenbekundung wird das Bundesfamilienministerium passende Konzepte auswählen.

Personal- und Sachkosten sind förderfähig

Die ausgewählten Projekteinreichungen im ESF Plus-Bundesprogramm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" können anschließend Anträge für eine finanzielle Förderung stellen. Personal- und Sachkosten im Umfang von bis zu 110.000 Euro sollen pro Jahr gefördert werden. Bundesweit sollen bis zu 65 Projekte in das Programm einbezogen werden. Sie sollen ab Mai 2022 starten und können über einen Zeitraum von drei Jahren angelegt sein. Dabei ist eine Koordinationsstelle für die (Weiter-)Entwicklung von "Netzwerken der Elternbegleitung" mit unterschiedlichen Akteuren geplant. Ihre Aufgabe ist es, neben der Netzwerkarbeit in Zusammenarbeit mit den Elternbegleiterinnen beziehungsweise Elternbegleitern präventive (Bildungs-)Angebote umzusetzen, die sich am Bedarf der Familien orientieren.

Aufgaben der Elternbegleitung

Für eine gute Entwicklung und Bildung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre in der Familie besonders wichtig. Doch viele Familien brauchen praktische Hilfe und Unterstützung - insbesondere jene, die von Armut bedroht sind, ein kleines (Erwerbs-)Einkommen, einen Migrations- oder Fluchthintergrund haben sowie bildungsbenachteiligte Familien. Mit dem Ziel, Eltern zu begleiten, zu beraten und ihre Erziehungskompetenzen zu stärken sind Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter bundesweit im Einsatz. Seit 2011 sind fast 14.000 Fachkräfte dazu qualifiziert worden. Sie sind in Kitas, Familienzentren und -bildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern und anderen Einrichtungen der Familienbildung tätig. Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" unterstützt das Bundesfamilienministerium so die frühe Bildung und Förderung von Kindern bis zum Grundschulalter.

Wichtige Hinweise zu den Fördermodalitäten

Das Operationelle Programm (ESF-Bundes-OP) beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus, den sogenannten ESF Plus, für die Förderperiode 2021-2027 in Deutschland. Aktuell befindet sich das ESF-Bundes-OP des ESF Plus noch in der Abstimmung. Die Informationen stehen daher unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung und Freigabe des ESF-Bundes-OP durch die Europäischen Kommission. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" befindet sich noch in der finalen Abstimmung. Etwaige Änderungen können auch die benannten Fördermodalitäten betreffen, welche daher unter Vorbehalt stehen. Die Förderrichtlinie wird in ihrer finalen Fassung veröffentlicht, erst im Anschluss erfolgt ein Antragsverfahren.