LSBTIQ* Humanitäres Aufnahmeprogramm für queere Geflüchtete aus Afghanistan

Porträt von Sven Lehmann
Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann© Bildnachweis: Bundesregierung/Steffen Kugler

Am 17. Oktober haben Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundesinnenministerin Nancy Faeser das humanitäre Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan vorgestellt und die Umsetzung gestartet. Erstmalig werden nun bei den Aufnahmekriterien auch Personen mit einer Verfolgungsgefahr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität explizit berücksichtigt

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesgleichstellungsministerin, hat die neue Regelung begrüßt. 

Sven Lehmann: "Ich begrüße es sehr, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) explizit in dem Aufnahmeprogramm der Bundesregierung berücksichtigt werden.

In Afghanistan gehören LSBTIQ* zu den besonders vulnerablen Gruppen und schweben täglich in Lebensgefahr. Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich die Lage dramatisch verschärft. Für Homosexualität sind Strafen bis hin zur Auspeitschung oder Steinigung vorgesehen. LSBTIQ* werden gezielt verfolgt und ermordet. Für Frauen ist es unmöglich, ohne männliche Begleitung auf die Straße zu gehen, geschweige denn das Land zu verlassen. Eine Flucht in die Nachbarländer Pakistan oder Iran ist ebenfalls keine Alternative. Auch dort kann für Homosexualität die Todesstrafe verhängt werden.

Wichtig ist nun der zügige Aufbau der Koordinierungsstelle sowie die Unterstützung der meldeberechtigten Stellen. Bei der Bearbeitung der Altfälle ist es besonders notwendig, ein Augenmerk auf verfolgte queere Afghaninnen und Afghanen zu legen. Denn diese hatten in dem vorhergehenden Brückenprogramm durch das Kriterium der 'tätigkeitsbezogenen Gefährdung' bislang kaum eine Chance auf eine Aufnahmezusage. Im Gegensatz zu vielen anderen menschenrechtlichen Themen war ein Einsatz für die Menschenrechte von LSBTIQ* bereits vor dem Taliban-Regime nicht nur gefährlich, sondern verboten und damit schlicht unmöglich.

Mit einer zeitnahen Evaluierung muss zudem überprüft werden, ob die eingeführten Verfahren auch in der Praxis dazu führen, dass hoch gefährdete LSBTIQ* eine tatsächliche Chance haben, nach Deutschland und damit in Sicherheit gebracht zu werden."