Fonds Sexueller Missbrauch Hilfeleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

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Das Ergänzende Hilfesystem unterstützt Betroffene© Bildnachweis: BMFSFJ

Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) über die ursprünglich dreijährige Antragsfrist hinaus war und ist eine wichtige Entscheidung für alle Betroffenen. Viele von ihnen können ansonsten dringend benötigte Hilfeleistungen nicht oder nicht mehr erhalten. Die monatlichen Antragszahlen zeigen, dass die in Kindheit und Jugend durch sexuellen Missbrauch hochtraumatisierten Betroffenen nach wie vor eine gute und verlässliche Hilfe benötigen.

Vor diesem Hintergrund wurde den Partnern im institutionellen Bereich ebenfalls die Möglichkeit geboten, die in Vereinbarungen festgehaltene Antragsfrist zu verlängern, um auch für diese Betroffenen weiterhin den Zugang zu Hilfeleistungen aufrecht zu erhalten. Viele der Partner haben sich für diese Verlängerung entschieden.

Zudem haben der SOS-Kinderdorf e.V., die Deutsche Angestellten Krankenkasse-Gesundheit (DAK) und der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband Vereinbarungen mit dem Bundesfamilienministerium zur Beteiligung an diesem beim Bund angesiedelten Hilfesystem geschlossen. Anträge Betroffener, die sexualisierte Gewalt in Institutionen dieser Träger erleiden mussten, können fortan bearbeitet werden. Mit anderen Institutionen laufen Verhandlungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Ich freue mich über die wachsende Offenheit vieler Institutionen, sich dem Thema sexueller Missbrauch zu stellen. Nur so haben die Betroffenen sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, ihr Leiden wirklich aufzuarbeiten und Hilfe zu erhalten. Der Beitritt neuer Vertragspartner verdeutlicht einmal mehr, dass wir mit unseren umfassenden Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch auf einem guten Weg sind. Wir brauchen eine erhöhte Sensibilität beim Umgang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem leistet hierzu einen ganz wichtigen Beitrag."

Ergänzendes Hilfesystem im institutionellen Bereich

Im Mai 2013 ist mit dem FSM dieses Hilfesystem gestartet. Seither können Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten, bei der Geschäftsstelle des FSM ergänzende Hilfeleistungen zur Bewältigung oder zumindest Linderung des Erlittenen beantragen.

Für den institutionellen Bereich gelang es, Vereinbarungen mit großen Trägern, Dachorganisationen und Ländern zu schließen, in denen sich auch die Arbeitgeber ihrer Verantwortung stellen. Der Bund stellt für diesen Bereich die für den FSM geschaffenen Organisationsstrukturen aus Geschäftsstelle und Clearingstelle zur Verfügung. Die Entscheidung zur Gewährung von Hilfeleistungen und deren Auszahlung liegt im Unterschied zum FSM bei den Institutionen.

Ergänzende Hilfen kommen an

Die erst kürzlich erschienene Stellungnahme des Betroffenenbeirats des FSM zeigt, wie wichtig die ergänzenden Hilfen sind. Weil die konkreten Bedarfe Betroffener in den Vordergrund gestellt werden und ein niedrigschwelliger Zugang zum Erhalt von Hilfeleistungen gewährt wird, hat das Hilfesystem hohe Anerkennung und großes Vertrauen bei den Betroffenen gewonnen.

Hilfen schneller ermöglichen

Seit Jahresbeginn werden umfassende Weiterentwicklungen auf Verwaltungsebene umgesetzt, damit die Hilfen künftig schneller bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ankommen. Auch die Einrichtung weiterer Clearingstellen-Gremien ist zeitnah vorgesehen, um über die vielen vorliegenden komplexen Anträge unter Einbeziehung der Experten fachgerecht und zügig zu beraten.