Entlastungsmaßnahmen Härtefallfonds für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur

Nahaufnahme einer Person, die den Thermostat an der Heizung herunter dreht, um Energie zu sparen.
Spürbare Entlastungen für Verbraucher, Unternehmen und soziale Einrichtungen© istock / Christian Horz

Die Bundesregierung hat am 2. November einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Endverbraucherinnen und -verbraucher sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden sollen dadurch im Monat Dezember spürbar entlastet werden, indem ihnen die Abschlagszahlung erlassen wird. Davon profitieren auch Einrichtungen und Organisationen der sozialen Infrastruktur. 

Nächster Schritt: Strom- und Gaspreisbremse 

Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen der unabhängigen ExpertInnen Kommission Gas und Wärme um. Außerdem arbeitet sie aktuell an Konzepten für die sogenannte Gas- und Strompreisbremse, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Durch die geplanten Energiepreisbremsen werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Sie erreichen nicht nur Privathaushalte, sondern im vollen Umfang auch Krankenhäuser, Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Einrichtungen aus dem Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Kultur. 

Zusätzliche Härtefallfonds

Die Expertinnen- und Expertenkommission Gas und Wärme hatte zudem vorgeschlagen, für Härtefälle, die von den Energiepreisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, zusätzliche Unterstützung sicherzustellen. Die Bundesregierung greift den Vorschlag auf und wird für verschiedene Zielgruppen Härtefallregelungen ausarbeiten. 

Auch für Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken ist eine Härtefallregelung vorgesehen, soweit sie aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar und im Bereich der Bundeszuständigkeit tätig sind. Das Bundesfamilienministerium wird ein Konzept erarbeiten, um das Antrags- und Auszahlungsverfahren zu konkretisieren.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "In der heutigen Krisenzeit kann unsere Demokratie schnell unter Druck geraten. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, auch und gerade die Organisationen und Einrichtungen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland so wichtig sind, von den gestiegenen Gas- und Strompreisen zu entlasten. Ein besonderer Erfolg ist, dass wir dabei auch die indirekten Kostensteigerungen wie bei Wasser oder Verpflegung berücksichtigen können. Für die Laufzeit des Entlastungpaktes bis April 2024 ist so sichergestellt, dass diese Einrichtungen ihre wertvolle Arbeit für Demokratie und Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit fortsetzen können."