Gutachten der 7. Altenberichtskommission

Manuela Schwesig mit der 7. Sachverständigenkommission
Manuela Schwesig mit der 7. Sachverständigenkommission© Bildnachweis: BMFSFJ

Am 6. Oktober übergab der Vorsitzende der 7. Altenberichtskommission, Prof. Dr. Andreas Kruse, den neuen Bericht zum Thema "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften" an die Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig. Elf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen haben den Bericht erarbeitet, der Handlungsempfehlungen an staatliche und gesellschaftliche Akteure für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen gibt.

Gutachten zur Lage der älteren Menschen

Zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jeweils ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten und Expertinnen besetzt werden und ihre Gutachten abwechselnd über die allgemeine Lage der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und zu einem aktuellen seniorenpolitischen Thema erstellen.

Zentrale Fragestellungen der Untersuchung

Die 7. Sachverständigenkommission untersuchte, welchen Beitrag die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um Teilhabe und eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen zu ermöglichen. Dabei ist die Kommission unter anderem folgenden Fragen nachgegangen:

  • Brauchen wir mehr Vernetzung von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren und wie können wir diese am besten herstellen?
  • Wie können wir das vorhandene Engagementpotenzial aller Generationen bestmöglich nutzen?
  • Wie können wir die Vielfalt der Lebenslagen älter werdender Frauen und Männer berücksichtigen? Gibt es Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel bei Menschen mit Migrationsgeschichte?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten sind in den sehr unterschiedlichen Kommunen überhaupt vorhanden? Gibt es Möglichkeiten, deren finanzielle Lage zu verbessern?

Die Arbeit der Sachverständigenkommission ist mit Übergabe des Berichts beendet. Im Anschluss wird die Bundesregierung ihre Stellungnahme dazu erarbeiten und im Ressortkreis abstimmen. Der so ergänzte Bericht wird vom Kabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Veröffentlicht wird er voraussichtlich im Herbst 2016.