Gesetz Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz)

Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) aus dem Jahr 2008 regelt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und sorgt für Transparenz und Rechtsklarheit.

Hauptanliegen des Gesetzes ist es, den Charakter der Jugendfreiwilligendienste als Lern- und Bildungsdienst hervorzuheben. Das Gesetz schreibt eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen durch die Träger und Einsatzstellen vor. Ziel ist hierbei, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl und einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt zu stärken.

Das JFDG ermöglicht es jungen Menschen, die Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium der eigenen Lebensplanung entsprechend zu gestalten.

Jugendliche, die ein FSJ/FÖJ ableisten wollen, können ihren Dienst flexibel aufteilen. So sind mehrere sechsmonatige Dienste in verschiedenen Einsatzfeldern ebenso möglich wie die Kombination von In- und Auslandsdiensten oder – in besonderen Bedarfsfällen – die Ableistung in Drei-Monats-Blöcken.