Gesetz zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" tritt in Kraft

Am 14. März trat das Gesetz zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" in Kraft, nachdem der Bundestag und der Bundesrat einhellig zugestimmt hatten. "Das Fundament für das Hilfetelefon steht", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die den Gesetzentwurf 2011 vorgelegt hatte.

Mit dem Hilfetelefon wird es für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erstmals ein Hilfe- und Unterstützungsangebot geben, das bundesweit und rund um die Uhr zur Verfügung steht. In Deutschland gibt es ein dichtes Netz von Unterstützungseinrichtungen. Dennoch erreichen diese Angebote viele von Gewalt betroffene Frauen nicht. Es fehlt bislang ein Hilfeangebot, das jederzeit ohne Hürden, kostenlos, anonym, barrierefrei und bei Bedarf mehrsprachig erreichbar ist. Das Hilfetelefon wird voraussichtlich Ende 2012 freigeschaltet.

Vermittlung an Unterstützungsangeboten vor Ort

Das bundesweite Hilfetelefon wird diese Lücke schließen, indem qualifizierte Beraterinnen kompetente Erstberatung anbieten und die Betroffenen zur weiteren Unterstützung und Betreuung auf Unterstützungseinrichtungen vor Ort hinweisen. Zielgruppen sind neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen, die beruflich oder ehrenamtlich gewaltbetroffene Frauen beraten und unterstützen.

Parallel zum Aufbau des Hilfetelefons wird eine Datenbank mit Beratungsstellen und Frauenhäusern technisch und inhaltlich vorbereitet. Diese Datenbank soll bei der Weitervermittlung der Frauen an Frauenhäuser und Unterstützungseinrichtungen vor Ort unterstützen. Das Hilfetelefon wird beim beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln eingerichtet werden.