Gesetz Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz)

Zum 1. Juli 2011 wurde die Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten und damit auch die Zivildienstpflicht in Deutschland ausgesetzt.

Im Zivildienst erfüllten anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienten, vorrangig im sozialen Bereich. Der Zivildienst wurde in bundeseigener Verwaltung ausgeführt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Durchführung hat dem Bundesamt für den Zivildienst in Köln oblegen. Diese Bundesoberbehörde untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beim Bundesfamilienministerium wurde auf Vorschlag der Bundesregierung ein Bundesbeauftragter für den Zivildienst ernannt, der die dem Bundesministerium auf dem Gebiete des Zivildienstes obliegenden Aufgaben durchführt.

Ein Beirat für den Zivildienst beriet das Bundesfamilienministerium. Er setzte sich zusammen aus Vertretern der Kriegsdienstverweigerer- und Zivildienstleistenden-Organisationen (vier davon müssen Zivildienstleistende sein), Vertretern von Verbänden anerkannter Beschäftigungsstellen, Vertretern der beiden großen Kirchen in Deutschland, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände sowie der Bundesländer und der kommunalen Spitzenverbände.