Härtefallregelung Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen bei Energiekosten entlasten

Das Foto zeigt einen Stromzähler
Mit einer Härtefallregelung entlastet die Bundesregierung gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen bei den Energiekosten© iStock/Torsten Asmus

Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind die Energiekosten deutlich gestiegen. Davon betroffen sind auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken. Mit einer besonderen Härtefallregelung werden sie nun von der Bundesregierung gezielt weiter entlastet. Ab dem 15. Juni können sie Zuschüsse zu den Mehrkosten für die Jahre 2022 und/oder 2023 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wir lassen gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen nicht im Stich. Ihre Arbeit ist unverzichtbar und darf nicht unter den gestiegenen Energiekosten leiden. Deshalb sorgen wir mit einer Härtefallregelung für finanzielle Entlastung." 

Voraussetzungen, um Zuschüsse zu erhalten

Antragsberechtigt sind - unabhängig von ihrer Rechtsform - gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken. Voraussetzung ist, dass sie in der Förderkompetenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegen und aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 und im gesamten Jahr 2023 gefördert werden. Die Zuschüsse zu den gestiegenen Energiekosten für 2022 und/oder 2023 können in Höhe eines Differenzbetrages der entstandenen Energiekosten nach Periodenvergleich und unter Anwendung eines Sparanreizes beantragt werden. Details regelt die entsprechende Richtlinie.

Die Leistungen werden aber nur gewährt, sofern der erforderliche Liquiditätsengpass nicht bereits durch andere Entlastungsmaßnahmen des Bundes, der Länder oder von anderen Dritten aufgefangen werden konnte. Die Bundesregierung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bereits mit verschiedenen Entlastungspaketen. So wurden unter anderem im Dezember 2022 die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernommen. Auch staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe et cetera wurden so entlastet.