"Jugend erinnert" Gedenkstättenfahrten im Programm "Jugend erinnert" weiterhin möglich

Rosen sind an mehreren Stolpersteinen niederlegt
70.000 Stolpersteine erinnern bundesweit an die Opfer des Holocaust

Die Erinnerung an den Holocaust bei nachfolgenden Generationen wachzuhalten und der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken ist unerlässlich und ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Deshalb fördert das Bundesjugendministerium im Rahmen des Programms "Jugend erinnert" Fahrten zu den Gedenkstätten, insbesondere zu den Konzentrations- und Vernichtungslagern. Sie sind eine Möglichkeit, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen historisches Wissen, Empathie für die Opfer und demokratische Werte zu vermitteln. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Gedenkstättenfahrten jedoch abgesagt werden, weil Reisen ins Ausland nicht stattfinden können. Befristet bis zum 31. Dezember 2020 werden nun alternative Formate für die Erinnerungsarbeit gefördert. Das Bundesjugendministerium und das Auswärtige Amt haben die Förderrichtlinien im Rahmen des Programms "Jugend erinnert" entsprechend angepasst.

Neue Fördermöglichkeiten

Gefördert werden nun auch ein- bis dreitägige Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Deutschland. Zusätzlich kann ein Tag zur Nacharbeitung bezuschusst werden. Die Antragstellenden müssen ein Konzept vorlegen, wie die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln eingehalten werden. Alternativ können auch digitale Formate, zum Beispiel Videositzungen, Online-Zeitzeugengespräche oder Webinare gefördert werden.

Programm "Jugend erinnert"

Mit dem Programm "Jugend erinnert" werden Gedenkstättenfahrten gefördert, die außerhalb von Schule und Studium organisiert und durchgeführt werden. Das Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Förderung erhalten können, liegt zwischen 14 und einschließlich 26 Jahren. Konkret sollen 500 Fahrten in den Jahren 2019 und 2020 für über 10.000 junge Menschen ermöglicht werden. Die Mittel werden über das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) in Dortmund als Zentralstelle an die antragstellenden Organisationen weitergeleitet. Anträge können beim IBB eingereicht werden.