Weibliche Genitalverstümmelung Franziska Giffey stellt Schutzbrief der Bundesregierung vor

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey am 5. Februar einen Schutzbrief vorgestellt, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey:

"Mit dem Schutzbrief haben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird. In meiner Zeit als Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln hätte ich mir eine solche konkrete Unterstützung von oberster Stelle der Bundesregierung immer gewünscht. Der Schutzbrief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin. Morgen ist der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Er erinnert daran, um was für eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung es sich hier handelt. Betroffene Frauen leiden unter lebenslangen Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Ihnen wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genommen. Gegen diese grausame Praxis müssen wir entschieden vorgehen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben den Schutzbrief ebenfalls mitunterzeichnet.

Schutzbrief ausdrucken, bestellen, mitnehmen

Der Schutzbrief wird auf den Websites der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie mehrerer Nicht-Regierungsorganisationen (Non-governmental organizations, NGOs) zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen. Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen.

Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, sodass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden - neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen.

Frauen vor einer Genitalverstümmelung schützen

Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von einer Genitalverstümmelung betroffen, drei Millionen Mädchen sind von der Straftat bedroht. Allein in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.

Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung den Schutzbrief entwickelt, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.

Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Darin vertreten sind

  • sechs Bundesressorts,
  • die Bundesländer,
  • die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
  • die Bundesärztekammer,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie
  • Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen.

Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.