Fonds "Heimerziehung in der DDR" – Ansprüche bis zum 30. September anmelden

Logo "Fonds Heimerziehung"
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Am 30. September endet die Anmeldefrist beim Fonds "Heimerziehung in der DDR". Um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können, müssen Betroffene sich bis dahin bei der für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle in ihrem Bundesland angemeldet haben.

Fonds "Heimerziehung in der DDR"

Der Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" hilft Menschen, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1990 in Heimen der DDR Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute unter den Folgen leiden. Zur Abmilderung dieser Folgeschäden werden Sachleistungen sowie Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenansprüche gewährt. Dafür genügt eine formlose schriftliche Nachricht per E-Mail, Brief oder Postkarte. Man kann sich auch telefonisch oder persönlich in der Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.

Die Anmeldefrist bedeutet dabei nicht, dass bis dahin auch sämtliche Leistungen vereinbart sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 31. Dezember 2018 bleibt Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Fonds zu finden.