Die Bundesregierung hat sich am 25. Februar mit den Vertreterinnen und Vertretern der ostdeutschen Bundesländer auf eine Fortführung des Fonds "Heimerziehung in der DDR" verständigt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig begrüßte die Einigung: "Mit der Aufstockung des Fonds wird gewährleistet, dass den Menschen, die als Kinder und Jugendliche in den Heimen der ehemaligen DDR großes Leid erfahren haben, weiter geholfen werden kann."
Der Fonds soll von derzeit 40 Millionen Euro entsprechend aufgestockt werden. Damit ist die Finanzierung ab 2014 gesichert. "Es bleibt bei den bisherigen Leistungskriterien und dem Leistungsumfang", sagte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek, der an den Verhandlungen beteiligt war. "Jeder Betroffene kann bis zu 10.000 Euro an Leistungen für Folgeschäden des Heimaufenthalts geltend machen. Und es bleibt dabei, dass die Verteilung zwischen Bund und Ländern 50 – 50 sein wird." Wichtig ist, dass alle Betroffenen gebeten werden, ihre Ansprüche bis zum 30. September 2014 anzumelden.
Fonds "Heimerziehung in der DDR"
Die Angebote des Fonds richten sich an ehemalige DDR-Heimkinder, die in den Jahren 1949 bis 1990 in einem Heim der Jugendhilfe oder einem Dauerheim für Säuglinge und Kleinkinder untergebracht waren und denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, an dessen Folgeschäden sie heute noch leiden. Von dem Geld können die Betroffenen etwa Hilfsleistungen wie Therapien bezahlen, oder sie erhalten Sachleistungen, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden. Darüber hinaus können Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenbeiträge beantragt werden.
Seit Einrichtung des Fonds im Jahr 2012 wurden etwa 3.500 Anträge ehemaliger Heimkinder bewilligt, weitere 10.000 befinden sich in Bearbeitung.